Herzlich willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Ameri Janson Ondrasik PartG mbB.


Die Kanzlei bietet Ihnen umfassende Rechtsberatung.


Rechtsanwalt Martin Ondrasik in der Kanzlei

Sie haben ein rechtliches Problem und brauchen eine zügige und kompetente Rechtsberatung, auch in grenzüberschreitenden Angelegenheiten?

Die Rechtsanwaltskanzlei Ameri Janson Ondrasik PartG mbB betreut und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, insbesondere im Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Transportrecht, sowie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen! Das Thema Forderungsmanagement ist ein Teil unserer täglichen Arbeit.


Als eine engagierte, dynamische und zielorientierte Kanzlei sorgen wir für zeitnahe und professionelle Bearbeitung auch der fachübergreifenden Mandate in den Bereichen Buchhaltung und Steuerberatung. Hierbei arbeiten wir gerne mit Ihrem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer zusammen oder vermitteln Sie an die richtigen Consulting-Partner weiter.

Möchten Sie einen Termin zur Erstberatung vereinbaren oder haben Sie Fragen, dann zögern Sie nicht uns unter der Telefonnummer +49-941/208643-0 zu erreichen oder kontaktieren Sie uns über unsere Kontaktdaten. Ein Besprechungstermin ist während der Bürozeiten möglich, aber auch außerhalb nach Vereinbarung.

Wir achten immer darauf, möglichst eine außergerichtliche Lösung Ihrer Probleme zu finden. Schließlich geht es um Ihre Zeit und Ihr Geld.

Sollte dennoch einmal die Führung eines Prozesses notwendig sein, werden Sie kompetent bundesweit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Strafgerichten in Ihrem Interesse vertreten.




Als eine von wenigen in Deutschland ansässigen Kanzleien, bieten wir daneben Vermittlungstätigkeiten und organisatorische Hilfe in Bezug zu der Slowakei sowie Tschechien und helfen gerne auch allgemein bei Sprachschwierigkeiten. Wir stehen in Kontakt mit den Botschaften bzw. Generalkonsulaten der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik.

Darüber hinaus verfügt Rechtsanwalt Ondrasik, als Mitglied der Deutsch-Tschechischen und Deutsch-Slowakischen Wirtschaftsvereinigung (DTSW e.V.), über ein großes Spektrum an Kooperationspartnern in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen.



Martin Ondrasik


Fachanwalt / Rechtsanwalt




Werdegang

  • 1983 geboren in Bratislava/Slowakei

  • Gymnasialzeit und Abitur in Hersbruck

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg

  • Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung in Bayern

  • Seit 2013 Rechtsanwalt in Regensburg

  • Seit 2018 Fachanwalt für Strafrecht

Sprachkenntnisse

  • Deutsch

  • Englisch

  • Slowakisch

  • Tschechisch

Mitgliedschaften

  • Deutsch-Tschechische und Deutsch-Slowakische Wirtschaftsvereinigung

    DTSW e.V.

    Funktion: Vizevorsitzender

  • Deutscher Anwaltverein

    DAV

Rechtsgebiete




Strafverteidigung mit Pflichtverteidigung (Fachanwalt), bei Ausländern mit ausländerrechtlichen Folgen

Handels- und Gesellschaftsrecht

Vertragsgestaltung und -Analyse

Verkehrsrecht, Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen

Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Internationales Privatrecht


Darüber hinaus werden Sie ebenso in allen weiteren Rechtsfragen des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts beraten.

Tätigkeitsschwerpunkte




Die Verteidigung auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts sowie der klassischen, strafrechtlichen „Nebengebiete“ gehört zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit.

Rechtsanwalt Ondrasik verteidigt Sie als Fachanwalt spezialisiert und professionell bei strafrechtlich relevanten Vorwürfen.

Strafverfolgung führt möglicherweise nicht nur zu Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern vielmehr zu massiven Konsequenzen in sozialer und beruflicher Hinsicht. Nirgendwo wird stärker in die Rechte und Interessen eines Bürgers eingegriffen, als in einem gegen ihn geführten Strafverfahren. Ermittlungen können Wohnungs- oder Geschäftsraumdurchsuchungen, Beschlagnahme oder sogar den Entzug der persönlichen Freiheit mit sich bringen.

Selbständige, die wegen Steuerhinterziehung oder sonstigen Wirtschaftsdelikten verurteilt werden, müssen mit einer gewerberechtlichen Überprüfung rechnen, Freiberuflern wie Ärzten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten droht die Entziehung ihrer Zulassung.

Ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist kann für einen Berufskraftfahrer existenzbedrohend sein. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann das gesellschaftliche Ansehen schnell Schaden nehmen.

Die klassische Aufgabe des Strafverteidigers ist es, den Beschuldigten im gesamten Strafverfahrensablauf, egal ob im Ermittlungsverfahren, Strafbefehlsverfahren, bei der Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde oder bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, Beistand zu leisten und seine Rechte gegenüber den Behörden zu wahren.

Eine anwaltliche Tätigkeit im Strafrecht bedeutet aber auch die Wahrnehmung von Rechten der Opfer von Straftaten als sogenannter Opferanwalt, entweder durch z.B. Erstellung von Strafanzeigen oder als Vertreter der Nebenklage.

Das Jugendstrafrecht ist vom Erwachsenenstrafrecht zu unterscheiden. Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden muss das Jugendstrafgesetz berücksichtigt werden. Im Fokus stehen hierbei andere Grundsätze als im Erwachsenenstrafverfahren, die von der Verteidigung ebenso beachtet werden sollten.

Das Ziel ist nicht die Bestrafung des Jugendlichen, sondern eine erzieherische Einwirkung auf den noch jungen Menschen. Die Pädagogik und die Einbeziehung der Eltern bzw. der Jugendgerichtshilfe müssen im Mittelpunkt des Prozesses stehen. Durch einen Täter-Opfer-Ausgleich z.B. kann eine Erhebung der Klage manchmal vermieden werden.

Sieht man sich einem Strafverfahren ausgesetzt oder ist ein solches zu befürchten, ist es in aller Regel sinnvoll, von Anfang an einen Strafverteidiger heranzuziehen. Der Verteidiger hat Rechte, Möglichkeiten und Kenntnisse, die der Beschuldigte oftmals nicht hat.

Durch meine tschechischen und slowakischen Sprachkenntnisse kann ich den entsprechenden EU-Bürgern helfen die Korrespondenzen mit den Behörden zu verstehen und richtig auf diese zu reagieren.

Haben Sie rechtliche Probleme mit deutschen Behörden? Brauchen Sie Rechtsbeistand in Deutschland?

Die Rechtsanwaltskanzlei Ameri Janson Ondrasik PartG mbB steht Ihnen gerne zur Seite. Diskretion und Verschwiegenheit sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

Am Wirtschaftsstandort Deutschland, aber auch global, hat das Gesellschaftsrecht große Bedeutung. Jedermann hat das Recht eine Gesellschaft durch Rechtsgeschäft zu gründen, entweder als Einzelperson oder zusammen mit anderen, um einen legalen Zweck zu verfolgen. Die Regelungen im Gesellschaftsrecht finden sich nicht in einem einzigen Gesetz, sondern vielmehr miteinander verzahnt im Bürgerlichen Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch und in einigen Sonderregelungen der verschiedenen Gesetze zu den Körperschaften. Beim Gesellschaftsrecht handelt es sich um eine komplexe Materie, bei der viele Aspekte vor einer Unternehmung beachtet werden müssen.

Durch meinen abgeschlossenen Fachanwaltslehrgang in Handels- und Gesellschaftsrecht nach § 4 FAO, kann ich Ihnen kompetent helfen, wichtige Fragen vorab zu klären. Handelt es sich bei Ihrer Unternehmung um ein Handelsgewerbe? Ist eine Eintragung in ein Register nötig oder muss auch eine notarielle Beurkundung stattfinden? Zu Beginn eines Zusammenschlusses bzw. der Gründung einer Gesellschaft ist es für den Unternehmer zunächst einmal bedeutsam sich klar zu werden, unter welcher Gesellschaftsform das Unternehmen geführt werden soll und welche Konsequenzen sich jeweils daraus ergeben. Oftmals gibt es verschiedene Möglichkeiten, die dann anhand einer Gegenüberstellung verglichen werden müssen.

Darüber hinaus müssen sich die Gesellschafter vor Beginn einer Unternehmung die Frage stellen, ob sie persönlich mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften möchten oder das Ziel eine Beschränkung der Haftung ist.

Haben Sie Fragen zu einer bereits bestehenden Gesellschaft z.B. bezüglich einer erbrechtlichen Nachfolge oder möchten Sie als neuer weiterer Gesellschafter in eine Unternehmung einsteigen, dann zögern Sie nicht sich rechtlich abzusichern.

Eine wichtige Rolle bei der Gründung der Gesellschaft spielen neben den rechtlichen auch die steuerlichen Aspekte. Dabei sind die Personengesellschaften von den Körperschaften zu unterscheiden. Daher ist es ratsam parallel auch mit einer Steuerkanzlei zusammenzuarbeiten. Die Rechtsanwaltskanzlei Ameri Janson Ondrasik PartG mbB hat für Sie die richtigen Partner zur Hand.

Haben Sie Interesse ein Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft im Ausland z.B. in Tschechien oder der Slowakei zu gründen bzw. zu erwerben?

Gemeinsam mit den Partnern vor Ort finden wir für Sie den besten und effektivsten Weg.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Nicht jeder, der in einem Vertragsverhältnis für einen anderen arbeitet, fällt unter das Arbeitsrecht. Der Grundtatbestand des Arbeitsrechts ist die Arbeit im Dienst eines anderen, in einem Abhängigkeitsverhältnis.

Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl einzelner gesetzlicher Regelungen zusammen. Ein einheitliches Gesetzbuch gibt es nicht. Rechtliche Regelungen finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch der §§ 611 ff. BGB und vielen Sondergesetzen wie dem Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz oder den Vorschriften über schwerbehinderte Menschen des Sozialgesetzbuches IX.

Die meisten Probleme entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wird. Handelte es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag? Konnte der Vertrag gekündigt werden? Welche Rechte ergeben sich für den Arbeitnehmer?

Im Falle der Kündigung des Arbeitnehmers ist zu fragen, ob die Kündigung rechtmäßig bzw. sozial gerechtfertigt ergangen ist und ob dem Arbeitnehmer gegebenenfalls Ansprüche gegen den Arbeitgeber zustehen oder welche Pflichten, Stichwort Wettbewerbsverbote, ihn treffen. Beim Kündigungsschutzgesetz ist besonders die Frist zu beachten, innerhalb derer es dem Arbeitnehmer möglich ist die Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.

In Zeiten der Europäisierung des Arbeitsmarktes steht es den Bürgern der Europäischen Union offen, sich innerhalb Europas auch auf dem Arbeitsmarkt frei zu bewegen. Dies entspricht einer der Grundfreiheiten im Europäischen Recht. Trotzdem müssen bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten die Bestimmungen der Europäischen Union und des Arbeitgeberlandes beachtet werden. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen zwischen den für den europäischen Arbeitsmarkt vermittelnden Agenturen und den Arbeitnehmern oder auch durch Sprachbarrieren verursachten Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Durch das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) sind gerade für ausländische Firmen, die Arbeitnehmer in Deutschland einsetzen, erhebliche Neuerungen entstanden, die unbedingt beachtet werden müssen. Das Mindestlohngesetz gilt schließlich für jeden Arbeitnehmer, der im Dienste eines anderen Arbeiten in Deutschland ausführt, unabhängig davon nach welchem Recht der jeweilige Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

Beschäftigen Sie als Arbeitgeber z.B. tschechische oder slowakische Arbeitnehmer oder sind Sie ein Arbeitnehmer aus diesen Ländern?

Die Kanzlei vermittelt gerne zwischen den Parteien und hilft Ihnen, sich bei Problemen rechtlich abzusichern.

Das Verkehrsrecht betrifft uns alle, ob als Fußgänger, Radfahrer, Auto- oder Kradfahrer. Der Straßenverkehr im Sinne des Verkehrsrechts erstreckt sich auf alle Wege und Plätze, die jedermann zur Benutzung offenstehen. Verkehrsteilnehmer ist somit jeder, der sich im öffentlichen Raum bewegt.

Das Verkehrszivilrecht besteht unter anderen aus den Bereichen Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsunfallrecht. Hierbei werden z.B. die Fragen der Haftung für Schäden, insbesondere Unfallschäden behandelt. Zum Verkehrsstrafrecht zählt z. B. das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis, zum Ordnungswidrigkeitenrecht zählen z.B. Bußgelder.

Das Fahrerlaubnisrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, Verlust der Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und dem Zulassungsrecht vor allem mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen.

Das Straßenverkehrsrecht ist ein typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden wie die Straßenverkehrsbehörde, das Ordnungsamt, die Staatsanwaltschaft usw. zuständig.

Gerade bei Unfällen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist es höchst ratsam sich von Anfang an anwaltlich beraten zu lassen, egal auf welcher Seite Sie stehen. Die Versicherungen haben einen langen Atem und sind nicht immer bereit, schnell und angemessen die geltend gemachten Ansprüche zu regulieren. Wussten Sie, dass Sie ein Recht darauf haben von Anfang an einen Rechtsanwalt einzuschalten, ohne zunächst selbst versuchen zu müssen bei der gegnerischen Versicherung Ihre Rechte durchzusetzen? Die Versicherung ist verpflichtet Ihre Rechtsanwaltsgebühren neben dem entstandenen Unfallschaden von Anfang an zu begleichen.

Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr ist ebenso eine fachlich versierte Beratung von Vorteil. Oftmals können Fahrverbote, Punkte in Flensburg oder Bußgelder verhindert oder zumindest verringert werden.

Aus diesen Gründen wird empfohlen eine KFZ-Rechtsschutzversicherung abzuschließen, diese umfasst meistens alle Problematiken die sich im Rahmen des Verkehrsrechts ergeben können. Heutzutage gibt es eine Fülle an günstigen Angeboten.

Lassen Sie sich beraten, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Die Rechtsanwaltskanzlei Ameri Janson Ondrasik PartG mbB hilft Ihnen schnell und effizient bei der Geltendmachung Ihrer Rechte.

Kontakt




Damit die Kanzlei mit Ihnen zusammen die beste Lösung für Sie finden kann, nehmen Sie doch einfach Kontakt auf:



Rechtsanwalt Martin Ondrasik




Ameri Janson Ondrasik Rechtsanwälte PartG mbB

Martin Ondrasik

Rechtsanwalt und Partner  

Ladehofstraße 26/I.

93049 Regensburg

Germany / Deutschland

eMail: ondrasik@ajo-recht.de 

Tel.: +49-941-208643-0

Fax: +49-941-208643-79

Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit in einem persönlichen Beratungstermin.

Rechtsanwalt Ondrasik - Impressum





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Verantwortlich:

Ameri Janson Ondrasik Rechtsanwälte PartG mbB

Martin Ondrasik

Rechtsanwalt und Partner

Ladehofstraße 26/I.

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Tel. +49-941/208643-0

Fax +49-941/208643-79

eMail: ondrasik@ajo-recht.de

StNr.: 244/256/50293

Berufsbezeichnung:

Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Kammerzugehörigkeit:

Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg, www.rak-nbg.de

Für Rechtsanwälte sind folgende berufsrechtliche Regelungen einschlägig:

  • Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),

  • das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. für Aufträge bis zum 30.06.04 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),

  • die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA),

  • die Fachanwaltsordnung (FAO),

  • die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE),

  • das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind allgemein aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufs-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Wegen der einzelnen berufsrechtlichen Regelungen und der vollständigen Gesetzestexte darf ich Sie auf die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verweisen, die auf der verlinkten Seite sämtliche relevanten Texte eingestellt hat.

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs.2 Nr.2 i.V.m. § 73 Abs.5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (gemäß § 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer. Email: schlichtungsstelle@brak.de. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft kann bei Streit zwischen Mandant und Rechtsanwalt über Honoraransprüche und/oder Schadensersatzansprüche wegen vermuteter Anwaltsfehler bis zu einer Höhe von 50.000 Euro eingeschaltet werden. Streitbeilegungsstellen finden Sie auch bei der europäischen Online-Streitbeilegungsplattform.

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